Was ist eine Bürgerstiftung ?
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger. Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich Ziele, die für das Erreichen des bei Stiftungsgründung festgelegt Stiftungszwecks notwendig sind. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geografisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebiets tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
In Bürgerstiftungen brinken sich Menschen einer Stadt, eines Stadtteils oder einer Region gemeinsam ein. Neben der klassischen Geldspende besteht die Möglichkeit eine Stiftung als Erbe einzusetzen. So haben Menschen ohne eigene Familie die Möglichkeit ihr Erbe, das ansonsten der Staat erbt, einem sinnvollen lokalen Zweck zukommen zu lassen.
Die Bürgerstifterinnen und Bürgerstifter bringen jedoch nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Ideen in die Stiftung ein.
Bürgerstiftungen haben mindestens zwei Organe: Den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist und das Stiftungskuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt. Dieses kümmert sich um die strategische Ausrichtung und nimmt eine Kontrollfunktion wahr. Bei den meisten Bürgerstiftungen sind zudem die Gründungstifter automatisch Mitglied in der Stifterversammlung.
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